Allgemeine Geschäftsbedingungen der VALORIS GmbH

 

Die - VENDIS Immobilien - ist eine eingetragene Marke der
VALORIS GmbH, Herzogstraße 62, 80803 München

Mit der Verwendung der Angebote der VALORIS GmbH erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt z.B. die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

  1. Vertraulichkeit
    Wir verpflichten uns, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Informationen und Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
    Das dem Kunden nachgewiesene Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der VALORIS GmbH, verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

  2. Doppeltätigkeit
    Der Makler darf sowohl für den Verkäufer / Vermieter als auch für den Käufer / Mieter tätig werden.

  3. Vorkenntnis
    Ist dem Angebotsempfänger das von der VALORIS GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der VALORIS GmbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

  4. Entstehung des Provisionsanspruches:
    Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
    Sofern keine andere Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
    Bei Kaufverträgen: 3% für den Käufer, 3% für den Verkäufer der Immobilie.
    Bei Mietverträgen: Im privaten Bereich zwei Monatsmieten, zahlbar vom Vermieter;
    im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten, jeweils bezogen auf die Netto-Monatsmiete ohne Energiekosten.
    Alle Provisionen jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%)

    Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn
    B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
    Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
    Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.

  5. Richtigkeit von Informationen
    Die VALORIS GmbH überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, die VALORIS GmbH wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die VALORIS GmbH daher nicht übernehmen. Schadensersatzansprüche sind daher uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.

  6. Verjährung
    Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

  7. Datenschutz
    Alle übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten, werden absolut vertraulich behandelt und nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigem Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann.

  8. Gerichtsstand
    Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt München als Gerichtsstand vereinbart.

    (Stand 15.07.2024)